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Stellungsnahme zum Thema Gewalt vom 18.6. 2001

1. Wir nehmen zu den einzelnen 10 Massnahmen nicht direkt Stellung. Aufgrund der mitgelieferten Protokolle ist erkennbar, dass dieses Konzentrat gründlich erarbeitet ist und wohl einen Konsens innerhalb der Task Force darstellt. Deshalb wollen wir nicht noch einmal die Arbeit verkomplizieren, indem wir Aenderungsvorschläge liefern.

2. Einige Bedenken grundsätzlicher Art möchten wir erwähnen:

2.1 Mit der Stossrichtung sind wir einverstanden; es ist begrüssenswert, wenn versucht wird, den Gewaltphänomenen etwas entgegenzustellen. Wichtig scheint uns jedoch zu sein, dass man sich auf Weniges, aber Handfestes beschränkt. Handeln soll das Motto sein!

2.2 Die Massnahmen sind auf ganz verschiedenen hierarchischen Ebenen angesiedelt; es fehlt eine zwingende Systematik. Einiges wäre auf Stufe Richtlinien, anderes auf Stufe Sofortmassnahmen anzusiedeln. Deshalb ist der Katalog nicht einfach les- und beurteilbar. Das will nun nicht heissen, dass wir zuerst ein wissenschaftliches Konzept fordern. Eher meinen wir, dass man sich von Allgemeinplätzen wie "Miteinbezug von Eltern" oder "Hinschauen und handeln" distanzieren soll im Sinne von Anmerkung unter 2.1.

2.3 In 7 von 10 Massnahmen sind die Schulen als Verantwortliche angesprochen   das ist eindeutig zuviel des Guten aus zwei Gründen: Erstens sind die Eltern hauptverantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder (Die publik gewordenen Gewalttaten von Jugendlichen wurden vornehmlich während der Freizeit und nicht auf den Schularealen ausgeübt!). Auch im besten Fall kann die Schule die gesamtgesellschaftlichen Probleme nicht umfassend lösen. Die Lehrerschaft wirkt nur, solange die Kinder auf dem Schulareal sind. Zudem ist zu erkennen, dass Einflüsse auf Verrohung, Orientierungslosigkeit, Mangel an Anstand bei der Jugend von vielen anderen Quellen herrühren, welche die Schule nicht stoppen, sondern höchstens leicht beeinflussen kann. In diesem Zusammenhang ist zweitens darauf hinzuweisen, dass sich das Rezept, gesamtgesellschaftliche Probleme an die Schule zu delegieren (z.B. in Form von Drogenprophylaxe, Sexualunterricht etc.) als relativ wenig erfolgreich erwiesen hat. Das heisst, dass man sich gerne falsche Hoffnungen macht bezüglich der tatsächlichen Wirkung schulischer Massnahmen in diesen Bereichen.

3. Daneben möchten wir 2 konkrete zusätzliche Vorschläge machen:

3.1 Strukturelle Verbesserungen müssen auf übergeordneter Ebene gesucht werden: es darf nicht sein, dass ein "Fall" aus Kostengründen nicht aufgegriffen oder lieber an eine andere Instanz weitergeschoben und damit "verschlampt" wird. In diesem Zusammenhang wären auch die Probleme des Datenflusses, Amtsgeheimnisses und Persönlichkeitsschutzes zu überdenken. Wichtig ist, dass man die akuten Fälle wirklich konsequent angehen kann. Dadurch wird auch sehr viel bezüglich der "Stimmung in der Bevölkerung" erreicht.

3.2 Der psychologische Effekt, der durch das Kommunizieren von Massnahmen gegen die Gewalt entsteht, ist nicht zu vernachlässigen. Sorgfältig recherchierte, eventuell von Fachleuten unterstützte Berichte in der Presse können wesentlich zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen. Ein offener Umgang mit diesem Thema ist, auch wenn sich die Situation mittlerweile wieder beruhigt hat, weiterhin angezeigt, wie das seit der "Gewaltwelle" gehandhabt wurde. Handkerum besteht auch die Gefahr, dass Gewalt sensationalisiert wird  dies ist im Auge zu behalten.

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