| Stellungsnahme zum Thema Gewalt vom 18.6. 2001 1. Wir
nehmen zu den einzelnen 10 Massnahmen nicht direkt Stellung. Aufgrund der
mitgelieferten Protokolle ist erkennbar, dass dieses Konzentrat gründlich erarbeitet ist
und wohl einen Konsens innerhalb der Task Force darstellt. Deshalb wollen wir nicht noch
einmal die Arbeit verkomplizieren, indem wir Aenderungsvorschläge liefern.
2. Einige Bedenken grundsätzlicher Art möchten wir erwähnen:
2.1 Mit der Stossrichtung sind wir einverstanden; es ist begrüssenswert, wenn versucht
wird, den Gewaltphänomenen etwas entgegenzustellen. Wichtig scheint uns jedoch zu sein,
dass man sich auf Weniges, aber Handfestes beschränkt. Handeln
soll das Motto sein!
2.2 Die Massnahmen sind auf ganz verschiedenen hierarchischen Ebenen angesiedelt; es
fehlt eine zwingende Systematik. Einiges wäre auf Stufe Richtlinien, anderes auf Stufe
Sofortmassnahmen anzusiedeln. Deshalb ist der Katalog nicht einfach les- und
beurteilbar. Das will nun nicht heissen, dass wir zuerst ein wissenschaftliches
Konzept fordern. Eher meinen wir, dass man sich von Allgemeinplätzen wie
"Miteinbezug von Eltern" oder "Hinschauen und handeln" distanzieren
soll im Sinne von Anmerkung unter 2.1.
2.3 In 7 von 10 Massnahmen sind die Schulen als Verantwortliche angesprochen
das ist eindeutig zuviel des Guten aus zwei Gründen: Erstens sind die
Eltern hauptverantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder (Die publik gewordenen
Gewalttaten von Jugendlichen wurden vornehmlich während der Freizeit und nicht auf den
Schularealen ausgeübt!). Auch im besten Fall kann die Schule die gesamtgesellschaftlichen
Probleme nicht umfassend lösen. Die Lehrerschaft wirkt nur, solange die Kinder auf dem
Schulareal sind. Zudem ist zu erkennen, dass Einflüsse auf Verrohung,
Orientierungslosigkeit, Mangel an Anstand bei der Jugend von vielen anderen Quellen
herrühren, welche die Schule nicht stoppen, sondern höchstens leicht beeinflussen kann.
In diesem Zusammenhang ist zweitens darauf hinzuweisen, dass sich das Rezept, gesamtgesellschaftliche
Probleme an die Schule zu delegieren (z.B. in Form von Drogenprophylaxe,
Sexualunterricht etc.) als relativ wenig erfolgreich erwiesen hat. Das heisst, dass man
sich gerne falsche Hoffnungen macht bezüglich der tatsächlichen Wirkung schulischer
Massnahmen in diesen Bereichen.
3. Daneben möchten wir 2 konkrete zusätzliche Vorschläge machen:
3.1 Strukturelle Verbesserungen müssen auf übergeordneter Ebene gesucht werden: es
darf nicht sein, dass ein "Fall" aus Kostengründen nicht aufgegriffen oder
lieber an eine andere Instanz weitergeschoben und damit "verschlampt" wird.
In diesem Zusammenhang wären auch die Probleme des Datenflusses, Amtsgeheimnisses und
Persönlichkeitsschutzes zu überdenken. Wichtig ist, dass man die akuten Fälle wirklich
konsequent angehen kann. Dadurch wird auch sehr viel bezüglich der "Stimmung in der
Bevölkerung" erreicht.
3.2 Der psychologische Effekt, der durch das Kommunizieren von Massnahmen gegen die
Gewalt entsteht, ist nicht zu vernachlässigen. Sorgfältig recherchierte, eventuell von
Fachleuten unterstützte Berichte in der Presse können wesentlich zur Beruhigung der
Bevölkerung beitragen. Ein offener Umgang mit diesem Thema ist, auch wenn sich die
Situation mittlerweile wieder beruhigt hat, weiterhin angezeigt, wie das seit der
"Gewaltwelle" gehandhabt wurde. Handkerum besteht auch die Gefahr, dass
Gewalt sensationalisiert wird dies ist im Auge zu behalten. |