Anträge zur Integration von
Ausländern
Sehr geehrte Frau Wydler, sehr geehrte Herren Gemeinderäte
Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zu den Massnahmen der Task
Force Gewalt haben wir, das GRÜNE FORUM ROMANSHORN, unter anderem darauf
hingewiesen, wie delikat der Umgang mit diesem Thema sei, weil darin die Ausländerproblematik verwoben
sei. Dies erfordere eine sorgfältige, und vor allem eine nicht nur auf repressive
Massnahmen ausgelegte Sichtweise.
Nicht erst aufgrund dieses Anlasses, sondern schon seit längerem hat
sich das GRÜNE FORUM mit der Frage der Integration von Ausländern befasst. Eine
Task-Force schreitet ein, wenn es brennt. Nun aber, da das Feuer quasi gelöscht ist, sind
grundlegende Schritte in Richtung aktiver Integration vonnöten. Eine neue Sichtweise, die
sich zum Beispiel auch mit dem Begriff Ausländer überhaupt auseinandersetzt,
ist anzustreben. In vielen Lebensbereichen des Alltags erfahren wir die Ausländer schon
lange als ebenbürtige Partner. Wir sind uns bewusst, welche Rolle sie spielen im
Vereinsleben, in der Baubranche oder im Gesundheitswesen. Wo aber eindeutig Nachholbedarf
besteht, ist der politische Bereich. Keine
Steuerpflicht ohne Stimm- und Wahlrecht! Das ist ein demokratischer Grundsatz, ohne den
künftige Integrationspolitik unglaubwürdig ist! Wir fordern aber heute kein kommunales
Stimm- und Wahlrecht für die Ausländer, da die kantonale Gesetzgebung dies nicht
vorsieht.
Was wir mit diesem Begehren jedoch vorschlagen, sind drei absolut
pragmatische Massnahmen, allerdings auf zwei verschiedenen Ebenen. Ein Grundsatz aus dem
Leitbild zu Integrationspolitik von Basel-Stadt, 1999, der auch den
finanziellen Aspekt berücksichtigt, sei hier als Referenz erwähnt: Die Umlagerung
der Mittel von der heute relativ starken Symptomebene (Arbeitslosenunterstützung,
Fürsorge, Strafvollzug) in Investitionsbereiche (Bildung, Arbeit, Quartierentwicklung,
Information und Partizipation) soll mittel- und langfristig zu Einsparungen führen.
Aus der Beilage (Pressetext) erfahren Sie noch mehr über die
Hintergründe unseres Vorstosses. Die Anträge 1 und 2 betreffen die
verwaltungstechnische, der Antrag 3 die grundsätzliche Ebene. Sie lauten wie folgt:
1. Einbürgerungen
Die
Gemeindebehörde entscheidet anstelle der Gemeindeversammlung letztinstanzlich über die
Gesuche um Einbürgerung.
Begründung: Das zur Zeit seitens der Gemeindebehörde
angewandte Verfahren, wo die
Einbürgerungsgesuche überprüft werden, verhindert willkürliche Entscheide. Die
ausführliche und sorgfältige Beurteilung der Gesuche ist aussagekräftig und verdient
das volle Vertrauen des Souveräns.
2. Einbürgerungstaxen
Die
Einbürgerungstaxen werden reduziert auf das Niveau einer Bearbeitungsgebühr.
Begründung: Die
Geldbeträge, welche von den Einbürgerungswilligen abverlangt werden, sind relativ hoch
und erwachsen einer Abschreckungsphilosophie. Rein verwaltungstechnisch sind sie im
Vergleich mit anderen Dienstleistungen der Gemeinde nicht nachvollziehbar.
3. Integrationsverantwortlicher
Die
Gemeinde stellt eine/n Informationsverantwortliche/n ein, der sich prioritär in den
Bereichen Bildung, Arbeit, Information und Partizipation (=Investitionsbereich) betätigt.
Sie/Er soll bereits existierende Bestrebungen, die der Integration von Ausländern
dienen, koordinieren und begleiten, aber auch notwendige neue Projekte initiieren.
Begründung:
Die anspruchsvolle Zielsetzung verlangt für deren Umsetzung eine kompetente und politisch
unabhängige Persönlichkeit. Sie soll auch Vertrauensperson sein können; daher ist eine
gewisse Distanz zu den offiziellen Instanzen zu gewährleisten. Wenn sich
Romanshorn tatsächlich in Richtung Stadt entwickelt, ist eine professionelle Arbeit im
Bereich Integration von Ausländern erst recht vonnöten.
Für die ernsthafte Prüfung unserer
Anliegen sind wir im voraus herzlich dankbar. Wir hoffen, dass Sie unsere Argumentation
nachvollziehen und unterstützen können.
Mit freundlichen Grüssen
Präsidium GFR
Sekretariat
Urs Oberholzer-Roth
Serman
Akbati
Beilage: Pressetext Integration
von Ausländern fördern!
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