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Stellungnahme und Anträge zu Kantonaler Richtplan, Überarbeitung Kapitel Landschaft

Sehr geehrter Herr Haag
Sehr geehrte Damen und Herren

Als Ortspartei haben wir ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aenderungen im Kant. Richtplan bezüglich der Landschaft in unserer Region zu begutachten. Gerne teilen wir Ihnen hiermit unsere wichtigsten Erkenntnisse mit.

Grundsätzlich meinen wir, dass dem wertvollen thurgauischen Landschaftsbild und Lebensraum auf einer neuen, übergeordneteren Stufe Nachachtung verschafft wird. Dies ist eine absolut richtige und wichtige Sichtweise, die sich distanziert vom "Biotop-Denken", das den Natur- und Landschaftsschutz der letzten Jahrzehnte geprägt hat. Der Fauna und Flora ist mit Reservaten allein nicht gedient. Der Mensch ist ein Teil der natürlichen Umgebung, bewegt sich darin und nimmt auf sie Einfluss. Dieses vernetzte Denken findet seinen Niederschlag im nun vorliegenden Entwurf, den wir deshalb grundsätzlich unterstützen, in gewissen Teilen sogar noch stärker gewichten möchten. Im Punkt 2 beschränken wir uns auf Vorschläge vor allem auf dem Gebiet der Gemeinde Romanshorn und Umgebung (mit Ausnahme von 2.1).

1. neu geschaffene Klassifizierung:

Wir unterstützen mit Nachdruck die Schaffung von "Gebieten mit Vorrang Landschaft" und "Gebieten mit Vernetzungsfunktion". Diese Planungsinstrumente ermöglichen einerseits die Erhaltung und Aufwertung unserer noch weitgehend intakten Landschaft im Bereich des Seerückens; andererseits tragen sie der Tatsache Rechnung, dass vor allem der Fauna langfristig nur mit Korridoren gedient ist!

2. Anträge zur Ausdehnung einzelner Flächen:

2.1 Der einmalig schöne Seerücken, der in den vergangenen Jahren durch den Velotourismus aufgewertet wurde, muss gesamthaft dem Gebiet mit Vorrang Landschaft unterstellt werden; d.h. ab Romanshorn seeseitig dem Romanshorner- und Güttingerwald entlang bis auf die Höhe Bottighofen - Lengwil.

2.2 Die Flächen rund um den Romanshorner Wald müssen in einen bestimmten Umkreis dem "Gebiet mit Vorrang Landschaft zugeordnet werden. Gerade im Bereich der Waldrand-Zonen ist ein naturnaher Puffer unabdingbar.
2.3 Auch die Bäche, die von Chressibuech und Spitz her der Aach Wasser zuführen, gehören zum Korridor der Aach. Diese Flächen sind entsprechend ebenfalls dem Gebiet mit Vernetzungsfunktion zuzuordnen.

2.4 Das Gebiet mit Vernetzungsfunktion rund um den Uttwiler Weiher ist zu kleinräumig bemessen und muss unbedingt in Richtung Uttwil und Dozwil vergrössert werden.


3. Anträge bezüglich Aussagen von übergeordneter Bedeutung:

3.1 In den Gebieten mit Vorrang Landschaft sind besondere Nutzungen wie Treibhausanlagen, Hagelschutznetze oder Plastikabdeckungen gemäss den Erläuterungen (S. 10 f) nicht verboten. Dies scheint uns zu moderat. Wir beantragen, dass in diesen Zonen unbedingt eine Bewilligung des Kantons für Anlagen dieser Art eingeholt werden muss! Dasselbe muss selbstverständlich auch für die Gebiete mit Vernetzungsfunktion gelten. Entsprechende Details wie Maximalgrössen, Materialgebung usw. sind in einer Verordnung präzise zu regeln.

3.2 Der Richtplan delegiert die Kompetenzen für die Ausscheidung von Landwirtschaftszonen mit besonderer Nutzung an die Gemeinden. Dies macht wenig Sinn; denn dadurch wird ein einheitliches, übergeordnetes Schutzkonzept verunmöglicht. Viele Zonen halten sich ja auch nicht an die politischen Gemeindegrenzen. Wir verlangen daher, dass für Bewilligungen von raumwirksamen, baulichen landwirtschaftlich-industriellen Eingriffen in Landwirtschaftszonen mit besonderer Nutzung die kantonalen Behörden zuständig sind.


Alle PR-Bemühungen, welche unter den verschiedenen Labels wie GastroThurgau oder ThurgauSwitzerland in den letzten Jahren initiiert wurden, haben die Thurgauer Landschaft aus Aushängeschild zum Thema. Dies ist gut so! Wir hoffen, dass die Vernehmlassung zum Richtplan nicht zu einer Verwässerung der Zielsetzungen führt. In diesem Sinne fordern wir, dass entschieden an den vorgelegten Grundsätzen und Massnahmen zur Umsetzung festgehalten wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Bemühen zur Verbesserung der Wohn- und damit Lebensqualität im Kanton Thurgau.

Mit freundlichen Grüssen

GRÜNES FORUM ROMANSHORN
Urs Oberholzer-Roth, Präsident


 
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