Vernehmlassung
Hafenareal
Wir möchten hiermit unser grundsätzliches Einverständnis mit der
Absicht und den Inhalten des Richtplans signalisieren. Im folgenden sei auf einige
Punkte speziell hingewiesen:
1. positive Beurteilung
1.1 Einteilung in Sektoren
Wir betrachten die Einteilung des Hafenareals in sogenannte
"Entwicklungsgebiete" als sinnvoll und praktisch. Auf diese Weise können,
innerhalb grossräumigen Arealen, die einzelnen Bereiche separat beurteilt und darauf
abgestützt gezielt Absichten formuliert werden.
1.2 Verflechtungen zwischen den "Entwicklungsgebieten"
Wir begrüssen entschieden die Aussagen über die Verflechtungen zwischen den einzelnen
Entwicklungsgebieten. Insbesondere befürworten wir die durchgängige Flanierzone dem
Hafenbecken entlang, die Koordination des Parkierens gemäss Punkt 5.4, den öffentlichen
Zugang zur Bunkerwiese und die Fuss- und Radwegverbindungen, wie sie gemäss Punkt 5.5 in
die Planung aufgenommen worden sind. Es kann nicht genug darauf hingewiesen werden, dass
dem sogenannt schwachen Verkehrsteilnehmer in diesem Gebiet oberste Priorität zugeordnet
werden muss. Das geht nicht ohne Abstriche am Individualverkehr. Wir möchten an dieser
Stelle deutlich festhalten: der Bereich der Hafenstrasse bis zum Seepark muss so schnell
als möglich unbedingt vom PW-Verkehr entlastet werden!
2. umstrittene Punkte
2.1 Übergänge über die Geleise
Die als Vororientierung definierten Uebergänge Verlängerung Alpenstrasse und
Passarelle über die Bahngeleise machen als Alternativen und Ergänzung zur neuen
Bahnhofunterführung Sinn. Andererseits wirken sie sehr visionär und eher unrealistisch,
wenn man auch den Kostenfaktor mitberücksichtigt.
2.2 Kreisel
Friedrichshafenerstrasse Der Kreisel, wie er gemäss Beilagenplan das Hafenareal Süd
erschliessen soll, ist überinstrumentiert. Er schafft mit viel Aufwand keine neue
vorteilige Situation; überdies sind die räumlichen Verhältnisse für die vorgeschlagene
Lösung zu eng. Zu begrüssen ist allerdings die ausgedehnte Begrünung in diesem Bereich.
Dadurch gewinnt das Areal optisch an Attraktivität, was dem Tourismus und der Wohnnutzung
förderlich ist.
2.3 Überbauung Entwicklungsgebiet Nord "Güterschuppenareal"
grundsätzlich
Wir sind erfreut darüber, dass mit den Aussagen im Richtplantext Bauprojekte nicht
mehr möglich sind, welche den Zugang von der Hafenstrasse her zur Hafenmole und den
Durchgang an der Hafenmole entlang verhindern. Dies entspricht unseren Minimalforderungen.
Wir weisen darauf hin, dass der vorgesehene Platz eine sehr hohe Priorität haben und
entsprechend hohen Qualitätsansprüchen genügen muss bezüglich Funktionalität und
Gestaltung! Ebenso wichtig sind die in der Richtplankarte ausgewiesenen Pfeile, die
"Ausblick zum See" verlangen und der Forderung nach Durchlässigkeit bei einer
eventuellen Ueberbauung Gewicht verleihen.
Zusätzlich möchten wir folgenden Impuls einbringen: Es ist nochmals zu überlegen, ob
eine bescheidenere Bebauung als Option in der Richtplanung zusätzlich explizit erwähnt
werden soll. Es ist zu vermuten, dass eine Parkanlage an dieser Stelle in weiten Kreisen
der Bevölkerung Zuspruch fände - dies ganz sicher für die vermutlich längere Zeit bis
zu einer definitiven Ueberbauung. Eine solche Nutzung würde eine zurückhaltende,
eingeschossige Bebauung für ein Minimum an Gastronomie und touristischer Infrastruktur
auf einem Teil des Geländes nicht ausschliessen.
2.4 Überbauung Entwicklungsgebiet Nord
"Güterschuppenareal":
Höhe und Länge: Sollte es tatsächlich zu einem Bauprojekt auf dem Areal Nord kommen,
so fordern wir eine Abänderung der Rahmenbedingungen, wie sie auf Seite 10 unter
Festsetzung aufgelistet sind: das neue Gebäude soll nicht "in ungefähr gleicher
Höhe " wie das alte Zollgebäude gebaut werden können. Diese Formulierung liesse
sogar ein höheres Gebäude zu als die Giebelhöhe des Alten Zollgebäudes und entspricht
eindeutig nicht der ursprünglichen Absicht, welche auch von der Kommission für
Eidgenössische Denkmalpflege und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-Kommission
ENHK kommuniziert wurde. Das heisst: die Höhe und Länge muss limitiert sein auf das
Mass, welches bis jetzt immer Gültigkeit hatte, auch beim Projektwettbewerb über dieses
Areal: die Höhe des ex-Güterschuppens soll nicht überschritten werden.
Aus diesen Überlegungen heraus möchten wir dem Gemeinderat folgenden Antrag stellen:
unter 3.2.1 Nord "Güterschuppenareal", Festsetzung die Rahmenbedingung -
einer oder mehrere Baukörper in ungefähr gleicher Höhe wie das alte Zollgebäude
ersetzen durch: - einer oder mehrere Baukörper mit Maximalhöhe entsprechend der Gie-
belhöhe des ehemaligen Güterschuppens
Wir hoffen, dass unsere Beiträge mithelfen, den Richtplan Hafenareal - EAV noch zu
verbessern, damit ein gut abgestütztes Konzept dem Stimmbürger vorgelegt werden kann.
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