Bahnhof SBB im Bau

Vernehmlassung Hafenareal

Wir möchten hiermit unser grundsätzliches Einverständnis mit der Absicht und den Inhalten des Richtplans signalisieren. Im folgenden sei auf einige Punkte speziell hingewiesen:

1. positive Beurteilung

1.1 Einteilung in Sektoren

Wir betrachten die Einteilung des Hafenareals in sogenannte "Entwicklungsgebiete" als sinnvoll und praktisch. Auf diese Weise können, innerhalb grossräumigen Arealen, die einzelnen Bereiche separat beurteilt und darauf abgestützt gezielt Absichten formuliert werden.

1.2 Verflechtungen zwischen den "Entwicklungsgebieten"

Wir begrüssen entschieden die Aussagen über die Verflechtungen zwischen den einzelnen Entwicklungsgebieten. Insbesondere befürworten wir die durchgängige Flanierzone dem Hafenbecken entlang, die Koordination des Parkierens gemäss Punkt 5.4, den öffentlichen Zugang zur Bunkerwiese und die Fuss- und Radwegverbindungen, wie sie gemäss Punkt 5.5 in die Planung aufgenommen worden sind. Es kann nicht genug darauf hingewiesen werden, dass dem sogenannt schwachen Verkehrsteilnehmer in diesem Gebiet oberste Priorität zugeordnet werden muss. Das geht nicht ohne Abstriche am Individualverkehr. Wir möchten an dieser Stelle deutlich festhalten: der Bereich der Hafenstrasse bis zum Seepark muss so schnell als möglich unbedingt vom PW-Verkehr entlastet werden!

2. umstrittene Punkte

2.1 Übergänge über die Geleise

Die als Vororientierung definierten Uebergänge Verlängerung Alpenstrasse und Passarelle über die Bahngeleise machen als Alternativen und Ergänzung zur neuen Bahnhofunterführung Sinn. Andererseits wirken sie sehr visionär und eher unrealistisch, wenn man auch den Kostenfaktor mitberücksichtigt.

2.2 Kreisel

Friedrichshafenerstrasse Der Kreisel, wie er gemäss Beilagenplan das Hafenareal Süd erschliessen soll, ist überinstrumentiert. Er schafft mit viel Aufwand keine neue vorteilige Situation; überdies sind die räumlichen Verhältnisse für die vorgeschlagene Lösung zu eng. Zu begrüssen ist allerdings die ausgedehnte Begrünung in diesem Bereich. Dadurch gewinnt das Areal optisch an Attraktivität, was dem Tourismus und der Wohnnutzung förderlich ist.

2.3 Überbauung Entwicklungsgebiet Nord "Güterschuppenareal" grundsätzlich

Wir sind erfreut darüber, dass mit den Aussagen im Richtplantext Bauprojekte nicht mehr möglich sind, welche den Zugang von der Hafenstrasse her zur Hafenmole und den Durchgang an der Hafenmole entlang verhindern. Dies entspricht unseren Minimalforderungen. Wir weisen darauf hin, dass der vorgesehene Platz eine sehr hohe Priorität haben und entsprechend hohen Qualitätsansprüchen genügen muss bezüglich Funktionalität und Gestaltung! Ebenso wichtig sind die in der Richtplankarte ausgewiesenen Pfeile, die "Ausblick zum See" verlangen und der Forderung nach Durchlässigkeit bei einer eventuellen Ueberbauung Gewicht verleihen.

Zusätzlich möchten wir folgenden Impuls einbringen: Es ist nochmals zu überlegen, ob eine bescheidenere Bebauung als Option in der Richtplanung zusätzlich explizit erwähnt werden soll. Es ist zu vermuten, dass eine Parkanlage an dieser Stelle in weiten Kreisen der Bevölkerung Zuspruch fände - dies ganz sicher für die vermutlich längere Zeit bis zu einer definitiven Ueberbauung. Eine solche Nutzung würde eine zurückhaltende, eingeschossige Bebauung für ein Minimum an Gastronomie und touristischer Infrastruktur auf einem Teil des Geländes nicht ausschliessen.

2.4 Überbauung Entwicklungsgebiet Nord "Güterschuppenareal":

Höhe und Länge: Sollte es tatsächlich zu einem Bauprojekt auf dem Areal Nord kommen, so fordern wir eine Abänderung der Rahmenbedingungen, wie sie auf Seite 10 unter Festsetzung aufgelistet sind: das neue Gebäude soll nicht "in ungefähr gleicher Höhe " wie das alte Zollgebäude gebaut werden können. Diese Formulierung liesse sogar ein höheres Gebäude zu als die Giebelhöhe des Alten Zollgebäudes und entspricht eindeutig nicht der ursprünglichen Absicht, welche auch von der Kommission für Eidgenössische Denkmalpflege und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-Kommission ENHK kommuniziert wurde. Das heisst: die Höhe und Länge muss limitiert sein auf das Mass, welches bis jetzt immer Gültigkeit hatte, auch beim Projektwettbewerb über dieses Areal: die Höhe des ex-Güterschuppens soll nicht überschritten werden.

Aus diesen Überlegungen heraus möchten wir dem Gemeinderat folgenden Antrag stellen:

unter 3.2.1 Nord "Güterschuppenareal", Festsetzung die Rahmenbedingung - einer oder mehrere Baukörper in ungefähr gleicher Höhe wie das alte Zollgebäude ersetzen durch: - einer oder mehrere Baukörper mit Maximalhöhe entsprechend der Gie- belhöhe des ehemaligen Güterschuppens

Wir hoffen, dass unsere Beiträge mithelfen, den Richtplan Hafenareal - EAV noch zu verbessern, damit ein gut abgestütztes Konzept dem Stimmbürger vorgelegt werden kann.

 

 

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